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Holdener Reisen GmbH
Laburgstrasse 32
CH-8843 Oberiberg
Tel. +41 (0)55 414 20 31
Mobile +41 (0)79 419 48 25
E-Mail info@holdener-reisen.ch
 

Vorwort

Grundsätzlich möchten wir Reisen in gegenseitigem Vertrauen durchführen. Ein paar Punkte sollten dennoch klargestellt sein. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch.

Holdener Reisen AVRB

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Firma HOLDENER REISEN GmbH, Oberiberg, nachstehend "HOLDENER REISEN" genannt, für von uns veranstaltete Reisearrangements.

1.2 Reisevermittlung: Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Werden Ihnen durch HOLDENER REISEN Reisearran-gements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter vermittelt, (Nur-Flug-Arrangements, Verlänge-rungsprogramme, Mietwagen, Hotelzimmer etc.) gelten die Vertrags-/ Reisebedingungen der verant-wortlichen Fluggesellschaften oder des jeweiligen Veranstalters oder Dienstleistungsunternehmens. Sie schliessen den Vertrag mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren eigene Vertragsbedin-gungen. In diesen Fällen ist HOLDENER REISEN nicht Ihr Vertragspartner.

2. ANMELDUNG, VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und HOLDENER REISEN kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung zustande, wobei die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrags bilden. Die Anmeldung zu einer Reise ist verbindlich. Provisorische Anmeldungen können nicht angenommen werden. Die Buchung wird bestätigt und der Platz in der Reisegruppe wird definitiv reserviert. Die Geschäfts- und Annullationsbedingungen treten damit in Kraft. Nach der Buchung erhalten Sie die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Allfällige Abweichungen zu Ihrer Anmeldung müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.

2.2 Melden Sie nachträglich weitere Reiseteilnehmer unter Ihrem Namen an, so sind Sie für die Erfüllung Ihrer eigenen Vertragspflichten sowie der nachträglich angemeldeten Personen haftbar.

3. LEISTUNGEN

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung und Reisebestätigung. Ihre Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil sofern diese durch uns schriftlich und vorbehaltlos bestätigt wurden. Die Leistungen von HOLDENER REISEN beginnen, falls in der Reisebeschreibung nicht anders vermerkt, bei Flugreisen ab Flughafen Zürich-Kloten, bei Busreisen ab Einsteigeort. Für die Anreise und rechtzeitiges Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.

HOLDENER REISEN behält sich das Recht vor, bei Eintreten von höherer Gewalt und nicht voraussehbaren Flugausfällen, die ausgeschriebenen Flugleistungen ganz oder teilweise durch Landleistungen zu ersetzen.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise können unserer Ausschreibung entnommen werden und verstehen sich, falls nicht anders angegeben, pro Person in Schweizerfranken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Massgebend sind die per Buchungsdatum gültigen Preise. Es handelt sich immer um Nettopreise. Bei Einzelbuchungen von Hotels, Flügen, Mietwagen und dergleichen können zusätzliche Kostenanteile für Reservation, Bearbeitung und eine Auftragspauschale von CHF 60.-- erhoben werden.

4.1 Anzahlung Sobald Sie die Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten ist innert 10 Tagen eine Anzahlung von 30% des Reisepreises - mind. aber CHF 500.-- bei Reisen in Europa oder mind. CHF 1’000.-- bei Fernreisen - zu leisten.

4.2 Restzahlung: Die Restzahlung muss bei Europareisen bis 30 Tage, bei Reisen in andere Kontinente bis 45 Tage vor Abreise auf dem Konto von HOLDENER REISEN eingegangen sein. Wird die Reise weniger als 30, resp. 45 Tage vor Abreise gebucht ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig, allfällige Restzahlungen müssen spätestens 14 Tage vor Abreise auf dem Konto von HOLDENER REISEN eingegangen sein. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden kann HOLDENER REISEN die Reiseleistungen verweigern, bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten und Ihre Buchung annullieren. HOLDENER REISEN kann in solchen Fällen die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 11 geltend machen, wobei die Annullationskosten gemäss Ziffer 8 zur Anwendung kommen.

5. REISEUNTERLAGEN

Die Dokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags etwa 10 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

6. PROGRAMMÄNDERUNGEN HOLDENER REISEN

behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene oder andere Umstände es erfordern. Es finden die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) Anwendung. HOLDENER REISEN haftet nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Streiks, behördliche Massnahmen, besondere Witterungsverhältnisse, Fahrzeugpannen oder Verspätung von Dritten zurückzuführen sind. Für den Fall, dass das von uns verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage sein sollte, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich HOLDENER REISEN vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen und anderen Flugzeiten auszuführen.HOLDENER REISEN bemüht sich jedoch gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen und informiert Sie raschmöglichst über solche Änderungen und deren allfällige Auswirkungen auf den Preis des Reisearrangements. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden die einen grossen Teil der Reise betrifft, so vergütet Ihnen HOLDENER REISEN eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und den effektiv erbrachten Leistungen. Bei Verspätungen oder Ausfall/Änderung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, kann sich der Reisefahrplan verschieben und es können ebenfalls Routenänderungen notwendig werden. In solchen Fällen können wir Ihnen jedoch keine Rückvergütung zusichern. In besonderen Fällen (z. B. Überbuchung) müssen wir uns vorbehalten, Sie in einem anderen, gleichwertigen Hotel unterzubringen.

6.1 Unterbeteiligung: Wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen, welche Sie der entsprechenden Reiseausschreibung entnehmen können, nicht erreicht wird, können einzelne Leistungen geändert werden, der Reisepreis gemäss unserer publizierten Preisliste erhöht, oder HOLDENER REISEN kann die Reise bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 7.3

7. PREISÄNDERUNGEN

7.1 Preisänderungen vor der Buchung: HOLDENER REISEN behält sich ausdrücklich – vergleiche den entsprechenden Hinweis in unseren Unterlagen – das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. In solchen Fällen orientiert Sie HOLDENER REISEN vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

7.2 Preisänderungen nach der Buchung: In den folgenden Fällen kann HOLDENER REISEN die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise ändern:

  • Nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge),
  • Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z. B. Steuern) oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, Eintrittsgebühren),
  • Wechselkursänderungen (die ausgeschriebenen Preise basieren auf den Devisenkursen zum Zeitpunkt der Kalkulation der Reise),
  • Saisonbedingte Aufschläge (z.B. bei Fluggesellschaften) und Kleingruppenzuschlag (falls die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte)./LI>

Die Preiserhöhungen werden bis spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin vorgenommen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Betrag vollumfänglich zurück. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde sich innerhalb dieser Frist nicht schriftlich meldet, so stimmt er der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.

7.3 Einzelzimmerzuschlag: Alleinreisende Kunden, die ein halbes Doppelzimmer buchen und für die kein Zimmerpartner gefunden wird, müssen den Einzelzimmerzuschlag gem. unserer Publikation im Internet entrichten. Wir können jedoch keine Garantie für stets verfügbare Einzelzimmer übernehmen. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht auf Rückerstattung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei Einzelzimmern unter Umständen Einbussen in Bezug auf Lage und Grösse in Kauf genommen werden müssen.

8. ANNULLATION UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN

8.1 Meldung: Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie uns persönlich oder schriftlich per Einschreiben zugestellt werden. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum an einem Werktag. Dieser Tag gilt als Stichtag für die Rückerstattung. Bereits erhaltene Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben. In Ihrem Interesse sollten uns Annullationen möglichst rasch mitgeteilt werden.
Wir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen können hohe Gebühren belastet werden (je nach Tarifklasse sofort nach Buchung 100%), welche Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

8.2 Bearbeitungsgebühren und Annullationskosten: HOLDENER REISEN stehen im Fall einer Annullation oder Umbuchung zusätzlich zu den Bearbeitungskosten (mind. CHF 200.-- pro Person, max. CHF 600.-- pro Auftrag) folgende pauschale Entschädigungen zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen der Reiseleistung berücksichtigt sind:

8.2.1 Normale Annullationskosten (Individualreisen-ohne Reiseleiter):

  • 45 - 21 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
  • 20 - 15 Tage 50%
  • 14 - 08 Tage 75%
  • 07 -  0 Tage 100%

8.2.2. Bei Reisen (Individualreisen) nach Namibia und anderen aussereuropäischen Ländern gelten spezielle Bedingungen:

  • ab Buchung bis 46 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
  • 45 - 31 Tage 50%
  • 30 - 16 Tage 90%
  • 15 -   0 Tage 100%

Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung von GEFÜHRTEN Privat- und Kleingruppenreisen und individuellen Safaris in staatlichen und privaten Natur- und Wildschutzgebieten gelten verschärfte Bedingungen für Annullierungskosten:

  • ab Buchung bis 90 Tage vor Abreise 10% des Reisepreises
  • 89 - 76 Tage 30%
  • 75 - 55 Tage 50%
  • 56 - 29 Tage 75%
  • 30 - 16 Tage 90%
  • 15 -  0 Tage 100%
  • SONDERFALL BEGLEITETE KLEINGRUPPENREISE: Falls durch die Annullation/Umbuchung ein Preisaufschlag wegen Minderbeteiligung (Anzahl Mindestteilnehmer gem. Ausschreibung) für die entsprechende Reise entsteht, muss dieser prozentual, gemäss obigen Ansätzen, vom Kunden übernommen werden.
  • Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche, schriftliche und eingeschriebene Rücktrittserklärung bleibt der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
  • Für Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse (s. auch 8.1).
  • Die  Annullierungskostenversicherung deckt das Risiko in Härtefällen.

8.3 Ersatzperson:

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, haben Sie die Möglichkeit eine/n Ersatzreisende/n zu benennen, vorausgesetzt, dass beteiligte Unternehmen und Leistungsträger rechtzeitige Änderungen akzeptieren und unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten, (je nach Zeitpunkt der Umbuchung kann dies an Visa-, Flugtarifbestimmungen, etc. scheitern). Diese/r muss bereit sein unter den für Sie bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 8.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie oder Ihre/n Ersatzreisende/n zu übernehmen.

9. ANNULLIERUNGSKOSTENVERSICHERUNG

Eine Reisezwischenfall- und Annullationskostenversicherung ist obligatorisch. Die Ihnen automatisch in Rechnung gestellte Annullierungskostenversicherung bei der „..............“ deckt das Risiko in Härtefällen ab. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers, seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Nicht versichert sind die Bearbeitungsgebühren. Sind Sie bereits im Besitz einer entsprechenden Versicherungspolice, ist uns diese vorzuweisen. Eine nachträgliche Stornierung der Versicherung und Rückzahlung der Prämie ist nicht möglich.

10. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. HOLDENER REISEN bemüht sich jedoch um die Rückerstattung ersparter Aufwendungen, sofern sie uns von den Leistungsträgern nicht belastet werden.

11. ANNULLATION ODER PROGRAMMÄNDERUNG DURCH HOLDENER REISEN

11.1 Höhere Gewalt: Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, Epidemien, etc., die aus unserer Sicht zur Gefährdung der Reiseteilnehmer führen könnte, kann eine Annullation oder vorzeitiger Abbruch der Reise durch HOLDENER REISEN aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen orientieren wir Sie so rasch als möglich. Der Kunde erhält den eingezahlten Betrag (unter Abzug der bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen) vollumfänglich zurück. Bei Abbruch der Reise unterwegs werden die ersparten Aufwendungen zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

11.2 Besondere Umstände und Unterbeteiligung: HOLDENER REISEN behält sich das Recht vor, eine Reise wegen Krankheit, Unfall oder Tod eines massgeblichen Leistungsträgers oder des Geschäftsinhabers nicht durchzuführen oder diese zu annullieren, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Falls wir Ihnen keine Ersatzreise anbieten können, erhalten Sie eine Umtriebsentschädiung von CHF 100.-- pro Person in Form eines Gutscheines. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

12. BEANSTANDUNGEN

12.1 Probleme vor Ort: Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Reisebeschreibung/ Offerte oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so ist unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Leistungsträger vor Ort, unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers zu verlangen, welche die Beanstandungen und deren Inhalt festhält. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger ist mit der Bestätigung des Mangels jedoch nicht befugt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Transportunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck.

12.2 Schriftliche Beanstandung: Ihre Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche sind bis spätestens 30 Tage nach Rückkehr unter Beilage der Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfälliger Beweismittel schriftlich bei HOLDENER REISEN geltend zu machen, ansonsten verfällt jeder Anspruch.

13. HAFTUNG

HOLDENER REISEN haftet den Kunden gegenüber als Veranstalter für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Veranstalter vergütet dem Kunden im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht oder schlecht erbrachter Leistungen, seines Mehraufwandes oder seines erlittenen Schadens, sofern es der Reiseleitung oder den Leistungsträgern von HOLDENER REISEN vor Ort nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen gem. Ziffer 12.1. Die Haftung bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Für Sachschäden und andere Schäden als Personenschäden haften wir höchstens bis zum Zweifachen des Reisepreises, falls der Schaden nicht grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurde. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetze vorgesehene Beschränkungen.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND -AUSSCHLÜSSE

14.1 HOLDENER REISEN haftet nicht für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrages wenn dies auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • Versäumnisse Ihrerseits vor oder nach der Reise wie Verspätungen, Verlust, Ungültigkeit oder Nicht-Mitführen von Einreisedokumenten, Tickets, usw. oder Erkrankung während oder nach der Reise. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich.
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse oder Fehler von Dritten, welche an den zu erbringenden Leistungen nicht beteiligt sind.
  • Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Massnahmen, usw. oder auf Ereignisse, die durch den Veranstalter resp. seine Leistungserbringer trotz aller Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnten.
    In diesen Fällen ist jede Schadenersatzpflicht von HOLDENER REISEN ausgeschlossen.

14.2 Enthalten internationale Abkommen und nationalen Gesetze vorgesehene Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich internationaler Transporte und Flüge, so kann sich HOLDENER REISEN auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser eben erwähnten Abkommen.

14.3 Für Personenschäden, welche die Folge von Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages sind, haftet HOLDENER REISEN im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, falls diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen. (Ziffer 14.2)

14.4 Trotz sorgfältiger Organisation der Reise können wir für die Einhaltung von Fahr- und Flugplänen, nicht garantieren. Infolge Verkehrsüberlastung, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung können Verspätungen auftreten. In diesen Fällen kann HOLDENER REISEN nicht haftbar gemacht werden, wir können keine Haftung für Schäden, wie bspw. Lohnausfall, zusätzliche Übernachtung etc. übernehmen.

14.5 Wertgegenstände, Foto/Video, Schmuck, Kreditkarten, Bargeld, usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung und Schutz vor Missbrauch selber verantwortlich sind. Solche Gegenstände dürfen keinesfalls im unbewachten Fahrzeug usw. liegen gelassen werden.

14.6 Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können während der Reise auch örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. An solchen Aktivitäten und Unternehmungen, nimmt der Reisende auf eigenes Risiko teil. Sie können sich nicht auf die vorliegenden Vertragsbedingungen berufen wenn diese Veranstaltungen durch unsere Reiseleitung lediglich vermittelt werden, aber von Drittunternehmen durchgeführt werden.

15. VERSICHERUNG

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Haftung der Reise- und Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen beschränkt ist und somit nur ein ungenügender Versicherungsschutz für Unfälle, Gepäck, etc. besteht. Bei Krankheit oder Annullation der Reise können hohe Kosten entstehen. Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich um die Absicherung aller in Frage kommenden Risiken zu kümmern und zu überprüfen ob die Deckung der Unfall- Kranken- Reisegepäck- und Diebstahlversicherung weltweit gewährleistet ist. HOLDENER REISEN empfiehlt Ihnen deshalb dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, welche neben der obligatorischen Rücktrittsversicherung (Ziffer 9) auch eine Reisezwischenfallversicherung (Assistance) mit genügendem Deckungsumfang beinhaltet. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

16. EDA-LISTE

Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder und deren allfällige, besondere sicherheitspolitische und andere Risiken. Diese Liste kann über die Homepage www.eda.admin.ch oder www.dfae.admin.ch abgerufen werden. Es liegt an Ihnen zu entscheiden ob Sie eine Reise in ein entsprechendes Land buchen wollen.

17. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Mit der Bestätigung erhält der Reisende die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Bürger der Schweiz und der EU. Staatsbürger anderer Staaten müssen sich selber über die gültigen Bestimmungen informieren. Wir verweisen Sie für medizinische Empfehlungen auf die Website www.safetravel.ch.
Der Reisende ist für die fristgerechte Beschaffung der notwendigen Reisedokumente (Pass, Visum, Impfungen) sowie für die Einhaltung der Zoll und Devisenvorschriften etc. selber verantwortlich. Bei einer Einreiseverweigerung muss der Reisende die Konsequenzen (Rückreisekosten, etc.) selber tragen.
Es wird empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder des Hausarztes einholt. Reisende welche unter schwerwiegenden physischen oder psychischen Krankheiten leiden, müssen der Reiseanmeldung ein ärztliches Attest beilegen.

18. RÜCKBESTÄTIGUNG VON FLUGSCHEINEN

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges selbst verantwortlich. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

19. SICHERHEIT

19.1 Sicherstellung der Kundengelder (Insolvenzversicherung): HOLDENER REISEN ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Damit sind die im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreisebuchung eingezahlten Beträge gemäss Bundesgesetz sichergestellt. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre „Garantiert hin und zurück“, welche Sie bei uns erhalten oder unter www.garantiefonds.ch abrufen können.

19.2 Haftpflichtversicherung: Im weiteren hat HOLDENER REISEN eine Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsumfang von CHF 6'000'000.-- bei der Versicherungsgesellschaft „Schweizerische Mobiliar“ abgeschlossen.

20. VERJÄHRUNGSFRIST

Schadenersatzforderungen gegen HOLDENER REISEN, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr seit Reiseende.

 

21. OMBUDSMANN

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire Lösung zu erzielen.

22. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung so anzupassen bzw. diese so zu ersetzen, dass im Ergebnis eine gültige Regelung vorliegt, welche der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahekommt.

23. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und HOLDENER REISEN ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz.

Oberiberg, 1.10.2004

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